Die irische Low-Cost Fluggesellschaft Ryanair muss wieder Flugscheine anerkennen, die über Internetportale von Drittanbietern verkauft wurden. Der Tickethändler CheapTickets.de hatte vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt (Az: 2-06 O 478/08). Unmittelbar gültig sei die Verfügung allerdings nur für den Antragsteller CheapTickets.de, sagte Sprecher Meinhard Wösthoff. Zudem greife sie erst, wenn sie der Fluggesellschaft nach Irland zugestellt worden sei.
Ryanair hatte am 11. August bekannt gegeben, dass Flugscheine nur noch über die eigene Homepage gebucht werden können. Mehrere Tausend Tickets, die Kunden über Internetportale oder andere Anbieter verkauft hatten, wurden storniert und nicht mehr anerkannt. Mit Erfolg hat nun CheapTickets.de dagegen eine einstweilige Verfügung beantragt. Als einen „durchschlagenden Erfolg für den Verbraucherschutz“ und „richtungweisend für die gesamte Branche“ hat das Unternehmen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt kommentiert.







